Neues EU-weites Einreise-/Ausreisesystem
Entry/Exit-System (EES)
Die Europäische Union (EU) führt ab dem 12. Oktober 2025 ein neues digitales Ein- und Ausreisesystem ein – das Entry/Exit-System (EES). Wenn Sie Graz besuchen möchten und nicht EU-Bürger sind, betrifft Sie dieses System möglicherweise. In diesem Überblick erfahren Sie, was Sie über das neue Grenzkontrollverfahren bei der Anreise nach Graz mit dem Flugzeug wissen sollten. Das elektronische Reisegenehmigungsverfahren ETIAS folgt im Laufe des Jahres 2026.

Was ist das Entry/Exit-System (EES)?
Das Entry/Exit-System (EES) ist ein automatisiertes IT-System, das Reisende an den Außengrenzen des Schengen-Raums elektronisch registriert. Es betrifft insbesondere Drittstaatsangehörige – also Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzen – und die ohne Aufenthaltstitel für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen.
Mit dem EES wird die manuelle Stempelung von Reisepässen weitgehend ersetzt. Stattdessen werden biometrische Daten wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke elektronisch erfasst.
In Österreich erfolgt die Erfassung an den Luftaußengrenzen, also an den sechs internationalen Flughäfen Graz, Wien-Schwechat, Salzburg, Linz, Innsbruck und Klagenfurt. Das EES wird ab dem 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt und soll bis 10. April 2026 in der gesamten EU in Betrieb sein.
FÜR wen gilt das Entry/Exit-System (EES)?
Das EES betrifft Reisende, die keine EU-Bürger sind und für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in ein europäisches Land reisen, welches das Entry/Exit-System nutzt. Dazu zählen Personen, die:
- ein Kurzaufenthaltsvisum (Reisevisum, Schengen-Visum Typ C) besitzen, oder
- kein Visum benötigen, um bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der EU zu bleiben.
Nicht betroffen sind EU-Staatsbürger sowie Bürger von Schengen-assoziierten Staaten (Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein) und Personen mit einem bestehenden Aufenthaltstitel oder Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in der EU. Von der Erfassung im EES ausgenommen sind zudem Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino sowie Inhaber eines vom Vatikanstaat oder dem Heiligen Stuhl ausgestellten Reisepasses.
Wie funktioniert das EES?
Ab dem 12. Oktober 2025 wird beim ersten Grenzübertritt – also bei der Ein- oder Ausreise – ein persönliches EES-Dossier für jeden Reisenden angelegt. Darin werden folgende Daten gespeichert:
- Name, Reisedokument, Nationalität
- Datum und Ort der Ein- bzw. Ausreise
- Biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke)
Diese Informationen bleiben drei Jahre und einen Tag nach dem letzten Ausreise- oder Einreiseverweigerungsdatensatz gespeichert, eine Verlängerung ist möglich.
Die Datenerfassung erfolgt in der Regel am Grenzkontrollschalter durch geschultes Personal. Die Einführung erfolgt stufenweise, und an allen Flughäfen wird es Hinweise und Unterstützung geben. Bis spätestens 10. April 2026 ist das System EU-weit verpflichtend.
Was ist ab Inbetriebnahme des EES bei Ersteinreise nach Österreich/Graz per Flugzeug zu beachten?
Für die Ersterfassung Ihrer Daten im EES am Flughafen Graz sollten Sie zusätzliche Zeit für die Abfertigung einplanen – sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise. Dies gilt besonders, wenn Sie einen Anschlussflug oder Zug erreichen müssen.
Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihr Reisepass und gegebenenfalls Ihr Visum gültig sind.
Aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer nationalen Behörden oder der EU-Kommission zum EES.
Wichtig: EES ist nicht ETIAS!
Neben dem Entry/Exit-System wird die Europäische Union voraussichtlich im letzten Quartal 2026 das ETIAS-System (European Travel Information and Authorisation System) einführen. ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die vor der Reise beantragt werden muss – ähnlich wie das US-amerikanische ESTA oder das britische ETA-System.
FAQs zum Entry/Exit-System (EES)
Das Entry/Exit-System (EES) gilt in 29 europäischen Ländern – darunter 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie vier Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA):
Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen. Zu den teilnehmenden Staaten gehören:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
In Österreich erfolgt die Erfassung an den Luftaußengrenzen der sechs internationalen Flughäfen. Bei der Einreise über Graz werden die Daten am Flughafen Graz erfasst und elektronisch im EES-System gespeichert.
Ja, die EES-Regelungen gelten auch für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Schengen-Raum reisen. Weitere Informationen zu möglichen Ausnahmen finden Sie auf den offiziellen Webseiten der Europäischen Union.
Abhängig von Ihrem Herkunftsland besteht eventuell eine Visumspflicht für Ihre Graz-Reise. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums.