Barrierefreiheitserklärung

der Graz Tourismus & Stadtmarketing GmbH

Die Graz Tourismus & Stadtmarketing GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.graztourismus.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist zum Großteil mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Der Graz Tourismus & Stadtmarketing GmbH ist es auch über die gesetzliche Anforderung hinaus ein großes Anliegen, ihre digitalen Produkte barrierefrei zugänglich zu gestalten. Im Folgenden sind Informationen zu Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zur Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" bzw. zum geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) zu finden.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Nicht beschriftete Tabellenzellen (Tabellen-Überschriften): Bei einigen komplexeren Tabellen sind einzelne Zellen mit Inhalten gefüllt, es fehlt jedoch eine dazugehörige Überschrift. Dies betrifft das WCAG Kriterium 1.3.1 Info und Beziehungen.
Auf bestimmten Seiten wird die korrekte Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht durchgängig eingehalten. Dies betrifft das WCAG Kriterium 1.3.1 Info und Beziehungen.
Einige Seiten enthalten Inhaltsblöcke (z. B. im sogenannten „Title Block“) ohne sichtbare oder maschinenlesbare Überschrift. Dies betrifft die WCAG Kriterien 1.3.1 Info und Beziehungen und 2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen.
In einigen Tabellen sind Überschriften-Zellen ohne Textinhalt vorhanden. Dies betrifft das WCAG Kriterium 1.3.1 Info und Beziehungen.

Unverhältnismäßige Belastung
Eingeschränkter Tastaturzugriff auf scrollbaren Cookie-Hinweisbereich: Der Cookie-Hinweis (bereitgestellt durch das Tool Cookiebot) enthält einen scrollbaren Bereich, der derzeit nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar ist. Dies betrifft das WCAG Kriterium WCAG 2.1.1 Ohne Maus nutzbar.
Da es sich hierbei um ein eingebettetes Drittanbieter-Element handelt, das nicht durch eigene Anpassungen modifiziert werden kann, ist eine barrierefreie Umsetzung aktuell nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
Einige PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei. Eine nachträgliche Aufbereitung dieser Dokumente ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Bei Bedarf stellen wir Informationen aus diesen Dokumenten gerne auf Anfrage in barrierefreier Form zur Verfügung.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von externen Experten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Zur Feststellung der Barrierefreiheit, wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Das Audit, das im Zeitraum vom 19.01.2025 bis 27.02.2025 durchgeführt wurde, konzentrierte sich auf eine gründliche und intensive Prüfung ausgewählter, repräsentativer Seitentypen. Diese stehen stellvertretend für das Gesamtangebot der Website und ermöglichen durch die detaillierte Analyse Rückschlüsse auf die Barrierefreiheit der gesamten Website.

Im Rahmen des Audits führten Prüfende eine gründliche Analyse aller WCAG 2.2 AA Guidelines durch. Zusätzlich wurde aufgrund der hohen Relevanz das Leseniveau WCAG 2.2. 3.1.5. AAA Reading Level geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Verwendung manueller und toolgestützter Testmethoden, um die Barrierefreiheit der Website umfassend zu bewerten.
Für die Durchführung der Barrierefreiheits-Tests wurde hauptsächlich der Google-Chrome-Browser verwendet.
Die Entscheidung, ob Tests auf Desktop, mobilen Geräten oder beiden durchgeführt werden, wurde abhängig von der jeweiligen WCAG 2.2 AA Guideline und basierend auf ihrer Relevanz und Anwendbarkeit getroffen.
Ausgenommen von der Prüfung waren PDFs und Inhalte von Drittanbietern.

Im Zeitraum vom 12.05.2025 bis 27.06.2025 erfolgte die Umsetzung der im Rahmen des Audits definierten Maßnahmen.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern, teilen Sie uns diese bitte mit. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Link(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

An wen Sie sich wenden können:

Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH
MMag. Dieter Hardt-Stremayr, Geschäftsführer/CEO
Messeplatz 1/Messeturm, 8010 Graz, Austria
T +43/316/8075-0
info@graztourismus.at