Parkzonen in Graz
Verkehrsmittel nach und in Graz
In der Grazer Innenstadt ist das Parken flächendeckend gebührenpflichtig. Die Kurzparkzonen sind durch Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.

Zu den Ausnahmen der Blauen Zone zählen:
- der Europaplatz vor dem Grazer Hauptbahnhof: gebührenpflichtig täglich von 08.00 bis 22.00 Uhr Parkdauer höchstens einer Stunde.
- der Kaiser-Josef-Platz, die Schlögelgasse und der Lendplatz: Hier beträgt die maximale Parkdauer 1,5 Stunden.
Grüne Parkzonen in der Stadt
Gebührenpflicht: von Montag bis Freitag von 09.00 bis 20.00 Uhr
maximale Parkdauer: unbeschränktes Parken
Mindestgebühr: 0,80 Euro für eine halbe Stunde, zahlbar in 10-Cent-Schritten bis zur gewünschten Parkdauer
Preis für Tagestickets: 9,00 Euro für einen Tag, 18,00 Euro für 2 Tage. Tickets können jeweils für bis zu 5 Tage im Voraus gekauft werden.
Wichtige Information fürs Parken in Graz
Abgelaufene Parkscheine immer entfernen.
Außerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten können bereits Tickets für den nächsten gebührenpflichtigen Zeitraum gelöst werden.
Bei Überschreitung der Parkdauer über die Toleranzzeit von 13 Minuten hinaus erfolgt eine Organstrafverfügung über 24,00 Euro.
Sollte ein Termin länger dauern als geplant, ist in Ausnahmefällen das Lösen eines weiteren Parkscheins möglich. Dafür müssen Sie den neuen Parkschein unbedingt vor dem Ablaufen des Alten lösen und ihn neben dem ersten Parkschein in Ihrem Fahrzeug hinterlegen. Zu beachten ist, dass die Parkdauer lückenlos ist und nicht länger als die höchstzulässige Kurzparkdauer geparkt werden darf.
Beim Entstehen neuer Parkzonen gilt eine sogenannte Eingewöhnungsphase. In der ersten Woche werden beim Parken in einer solchen Zone keine Organstrafverfügungen ausgestellt. Zur Erinnerung wird am Scheibenwischer ein Merkblatt hinterlegt.