AGB

Reisebedingungen (ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBL 247/93

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und auf dem dafür vorgesehenen Formular. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH durch Zusendung einer Buchungsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Bezahlung
Bezahlung der gebuchten Leistungen laut jeweiligen Buchungsbedingungen. Preise inklusive aller Steuern und Abgaben.

3. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt.
3.1. Abtretung und Übertragung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt oder überträgt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten. Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Abtretung und Übertragung ist Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den für die Reisezeit aktuellen Katalog der Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.

5. Gewährleistung
5.1. Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Die Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an Ihren Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
5.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zu Abhilfe durch die Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den unter 5.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.

6. Rücktritt durch den Kunden
6.1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise (No-Show) sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

Gruppenreisen-Gruppenpauschalreisen

  • bis 6 Wochen vor Reiseantritt - keine Stornogebühr
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt - 10%
  • ab dem 29. und bis zum 21. Tag vor Reiseantritt - 30%
  • ab dem 20. und bis zum 15. Tag vor Reiseantritt - 50%
  • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt - 100% des Reisepreises.


Einzel-Individualreisen

  • bei Wochenendpackages sind Stornierungen bis 24 Stunden vor der Anreise kostenfrei
  • bei sonstigen Packages oder Individualbuchungen sind Stornierungen, die bis zu drei Werktagen vor Anreisedatum einlangen kostenfrei
  • bei sonstigen Packages oder Individualbuchungen werden Stornierungen, die später erfolgen, oder Nichtanreisen mit dem Preis der ersten Übernachtung berechnet

Stornierungen müssen schriftlich, per E-Mail oder Fax an die Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH gerichtet werden.

6.2. Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist folgendes zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit der Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung erfolgt schriftlich.
6.3. No-Show
No-Show liegt vor, wenn der Kunde der Anreise fernbleibt. Die Gebühr in Höhe von 100% der gebuchten Leistungen als No-Show-Gebühr (bei Nichtanreise) bleibt aufrecht und wird nicht zurückerstattet.

7. Umbuchung durch den Kunden
7.1. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis spätestens 3 Tage vor Reisebeginn mitteilt. Die Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 pro Person. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Reiseortes, etc.)werden € 10,00 pro Person als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

8. Sonstiges
8.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

9. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
9.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht, mit Ausnahme jener Kollisionsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Als Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.

Veranstalter:
Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH
Messeplatz 1/Messeturm, 8010 Graz, Austria
T +43/316/8075-0, E-Mail
Firmenbuchnummer 42595s