Parkzonen für Kurzaufenthalte in der Grazer Innenstadt
In der Grazer Innenstadt ist das Parken flächendeckend gebührenpflichtig. Die Kurzparkzonen sind durch Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.
In der Grazer Innenstadt ist das Parken flächendeckend gebührenpflichtig. Die Kurzparkzonen sind durch Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.
In der Blauen Zone ist das Parken auf max. 3 Stunden beschränkt und mit Gebühren verbunden. Parktickets können bei den Parkscheinautomaten in den Zonen gelöst werden. Beim Handy-Parken ist wie beim Parkscheinautomaten die Mindestgebühr von 30 Minuten zu entrichten, danach erfolgt eine minutengenaue Abrechnung. Kostenfrei darf max. 10 Minuten gehalten werden.
Die Gebührenpflicht gilt werktags von 09.00 bis 20.00 Uhr, samstags von 09.00 bis 13.00 Uhr. Am Grazer Hauptbahnhof gilt sie täglich von 08.00 bis 22.00 Uhr.
Zonentarif: € 1,00 pro 1/2 Stunde
Die Grünen Zonen sind gebührenpflichtige Parkplätze. Parktickets können bei den Parkscheinautomaten in den Zonen gelöst werden. Auch in den Grünen Zonen ist Handy-Parken möglich. Ín den Grünen Zonen kann - bei entsprechendem Parkschein - auch mehrere Tage durchgehend geparkt werden. Es gibt zehn Parkzonen, in denen flächendeckend, aber auch straßenabschnittsweise, werktags, Montag bis Freitag von 09.00 bis 20.00 Uhr Gebührenpflicht gilt. Der Samstag ist gebührenfrei.
Zonentarif: € 0,80 pro 1/2 Stunde
Mit dem Gehbehindertenausweis nach §29b StVO können Sie in Graz in der blauen und grünen Zone kostenfrei und ohne zeitliches Limit parken.