KongressFörderung
Der Tourismusverband Region Graz bietet eine finanzielle Kooperation in der Höhe zwischen 2 % und 7 % des Nächtigungsumsatzes an. Als Kriterium gilt eine Mindestanzahl von 200 bzw. 300 Nächtigungen (z. B. 150 Personen x 2 Nächte) in Beherbergungsbetrieben in den Tourismusgemeinden der Region Graz. Das Ansuchen ist im Vorhinein an den Tourismusverband Region Graz zu richten.
- Kriterien Kongress-Kooperation des Tourismusverbandes Region Graz 2026 (pdf)
- Antragsformular 2026 (pdf)
Graz Tourismus - Mias Photoart