Der Tourismusverband der Stadt Graz bietet eine finanzielle Kooperation in der Höhe zwischen 2 % und 9 % des Nächtigungsumsatzes an. Als Kriterium gilt eine Mindestanzahl von 250 bzw. 300 Nächtigungen (z. B. 150 Personen x 2 Nächte) in der Grazer Hotellerie. Das Ansuchen ist im Vorhinein an den Tourismusverband der Stadt Graz zu richten.
Kongress Förderung
Weitere Fördermöglichkeit für wissenschaftliche Kongresse von Land Steiermark:
Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen
Kontakt:
Referat Wissenschaft und Forschung
Abteilung 8 - Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Frau Mag.a Anita Rupprecht
anita.rupprecht@stmk.gv.at
T: +43/316/877-4672
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