Kongress-Förderung

Der Tourismusverband Region Graz bietet eine finanzielle Kooperation in der Höhe zwischen 2 % und 7 % des Nächtigungsumsatzes an. Als Kriterium gilt eine Mindestanzahl von 200 bzw. 300 Nächtigungen (z. B. 150 Personen x 2 Nächte) in Beherbergungsbetrieben in den Tourismusgemeinden der Region Graz. Das Ansuchen ist im Vorhinein an den Tourismusverband Region Graz zu richten.


Planung & Information
Kongress Graz | © Graz Tourismus - Werner Krug
Kunsthaus Graz | © Universalmuseum Joanneum

Förderung vom Land STeiermark

für wissenschaftliche Kongresse

kriterien-kongressfoerderung-region-graz-2024.pdfReferat Wissenschaft und Forschung
Abteilung 8 - Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Frau Mag.a Anita Rupprecht
anita.rupprecht@stmk.gv.at
T +43/316/877-4672

Referat Wissenschaft und Forschung