Update zu Covid-19
Vorgaben für Veranstaltungen, Kongresse und Tagungen
Ab 16. April 2022 gilt nach den Beratungen der österreichischen Bundesregierung mit der Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) folgende 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung:
Die wichtigsten Regelungen für Zusammenkünfte:
- Es gibt keine Personenobergrenze.
- Es besteht keine Maskenpflicht.
- Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ist eine COVID-19-beauftragte-Person zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Hinsichtlich der COVID-19-Regelungen besteht keine Anzeige- oder Bewilligungspflicht.
Siehe dazu auch: Leitlinien für einen sicheren Umgang im Veranstaltungsbereich miteinander.
Informationen über die aktuellen Maßnahmen sowie die gesetzlichen Vorgaben entnehmen Sie der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (§ 7. Zusammenkünfte)
Ein elektronisches Anmeldeformular für Zusammenkünfte steht online zur Verfügung: » Anmeldeformular
Kontakt:
Anzeige und/oder Bewilligung von Veranstaltungen in Graz:
Referat für Veranstaltungen, E-Mail: covid-veranstaltungen@stadt.graz.at
Vorlagen und Inhalte für die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes:
- Österreichisches Rotes Kreuz: Mustervorlage, » Link
- Wirtschaftskammer Freizeitwirtschaft: » Link
Informationen und Anträge für den Schutzschirm für Veranstaltungen - Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche: » Link
Teststationen in Graz (PCR, Antigen-Schnelltests): » Link Coronatests in Graz
Weitere Informationen des Austrian Convention Bureau (ACB) zum Thema Covid-19 finden Sie » hier.
Weitere aktuelle Corona Informationen von Steiermark Tourismus für Gäste und Veranstalter.