Vorgaben für Kongresse und Tagungen
Veranstaltungen
- Ab 1. November 2020 sind Veranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen gänzlich untersagt.
siehe dazu:
Leitlinien für einen sicheren Umgang im Veranstaltungsbereich miteinander - Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben entnehmen Sie der
463. Verordnung: COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV)
Weiteres/Kontakte:
- Anzeige von Veranstaltungen und Vorlage der vorgeschriebenen Präventionskonzepte in Graz:
Grazer Gesundheitsamt, Email: covid-veranstaltungen@stadt.graz.at - Kontakt für Veranstaltungsbewilligungen in Graz:
Referat für Veranstaltungen, Email: covid-veranstaltungen@stadt.graz.at - Vorlage für die Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes laut Österreichisches Rotes Kreuz: Mustervorlage
Weitere Informationen des Austrian Convention Bureau (ACB) zum Thema Covid-19 finden Sie » hier.
Weitere aktuelle Corona Informationen von Steiermark Tourismus für Gäste und Veranstalter.